Jetzt bereit sein
für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Digitale Inklusion – ein Gewinn für alle.
Rechtssicher durch Barrierefreiheit
Ab Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und betrifft deutlich mehr Unternehmen, als viele vermuten:
Das BFSG gilt für:
• Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen
(z. B. Websites, Webshops, E‑Books, Selfservice-Terminals)
• Anbieter mit interaktiven Funktionen
(z. B. Formulare, Anmeldungen, Buchungssysteme)
• Öffentliche Stellen, für die bereits heute die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt.
Doch Barrierefreiheit ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil.


In 3 Schritten zur Barrierefreiheit
1. Analyse & Auswertung
Wir prüfen Ihre Website auf Barrieren – technisch, inhaltlich und visuell. Das Ergebnis: ein klarer Bericht mit allen Schwachstellen und konkreten Handlungsempfehlungen.
2. Konzept & Handlungsempfehlungen
Basierend auf den Ergebnissen entwickeln wir ein passgenaues Konzept zur Optimierung Ihrer Website. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben sowie Potenziale für Usability, Conversion und SEO.
Unsere Empfehlungen umfassen u. a.:
• Saubere HTML-Struktur & semantische Tags
• Klare Kontraste, gut lesbare Schriftgrößen, logische Navigation
• Alternativtexte für Bilder
• Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
• Tastaturbedienung & Screenreader-Kompatibilität
• Verbesserungen, die Ihre Sichtbarkeit und Reichweite steigern
3. Dokumentation & Begleitung bei der Umsetzung
Sie erhalten eine verständliche, strukturierte Dokumentation inklusive priorisierter Maßnahmenliste. Auf Wunsch begleiten wir Sie oder Ihre Agentur bei der Umsetzung und stehen für Rückfragen, Support oder Re-Checks jederzeit zur Verfügung.
Warum sich Barrierefreiheit für Sie lohnt
• Mehr Reichweite durch inklusive Nutzererfahrung
• Mehr Conversions dank besserer Usability
• Verbesserte SEO durch optimierte Seitenstruktur
• Stärkung Ihres Images als verantwortungsbewusstes Unternehmen
Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gesetzesthema – sie bedeutet echte Teilhabe. Sie schaffen damit einen Raum, der alle Menschen willkommen heißt – auch jene, die durch körperliche, sensorische oder kognitive Einschränkungen täglich Hürden überwinden müssen.

Jetzt handeln – vor dem Stichtag im Juni 2025!
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Alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen – zum Beispiel Online-Shops, Ticketplattformen, Banken oder Mobilitätsanbieter.
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