Jetzt bereit sein
für das Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG)

Rechts­si­cher durch Barrie­re­frei­heit

Ab Juni 2025 gilt das neue Barrie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) – und betrifft deutlich mehr Unter­nehmen, als viele vermuten:

Das BFSG gilt für:

• Anbieter digitaler Produkte und Dienst­leis­tungen
(z. B. Websites, Webshops, E‑Books, Selfser­vice-Termi­nals)
• Anbieter mit inter­ak­tiven Funktionen
(z. B. Formu­lare, Anmel­dungen, Buchungs­sys­teme)
• Öffent­liche Stellen, für die bereits heute die Barrie­re­freie-Infor­ma­ti­ons­technik-Verord­nung (BITV) gilt.

Doch Barrie­re­frei­heit ist weit mehr als eine gesetz­liche Pflicht – sie ist ein echter Wettbe­werbs­vor­teil.

Barrierefreie Tastatur, speziell gestaltet für Menschen mit Seh- oder motorischen Einschränkungen.
Ein Mann sitzt im Rollstuhl, während eine Frau neben ihm steht und ihm etwas auf einem Tablet zeigt. Die Szene vermittelt ein Gespräch über Barrierefreiheit.

In 3 Schritten zur Barrie­re­frei­heit

 1. Analyse & Auswer­tung
Wir prüfen Ihre Website auf Barrieren – technisch, inhalt­lich und visuell. Das Ergebnis: ein klarer Bericht mit allen Schwach­stellen und konkreten Handlungs­emp­feh­lungen.

2. Konzept & Handlungs­emp­feh­lungen
Basie­rend auf den Ergeb­nissen entwi­ckeln wir ein passge­naues Konzept zur Optimie­rung Ihrer Website. Dabei berück­sich­tigen wir gesetz­liche Vorgaben sowie Poten­ziale für Usabi­lity, Conver­sion und SEO.

Unsere Empfeh­lungen umfassen u. a.:
• Saubere HTML-Struktur & seman­ti­sche Tags
• Klare Kontraste, gut lesbare Schrift­größen, logische Naviga­tion
• Alter­na­tiv­texte für Bilder
• Unter­titel und Audio­deskrip­tionen für Videos
• Tasta­tur­be­die­nung & Screen­reader-Kompa­ti­bi­lität
• Verbes­se­rungen, die Ihre Sicht­bar­keit und Reich­weite steigern

3. Dokumen­ta­tion & Beglei­tung bei der Umset­zung
Sie erhalten eine verständ­liche, struk­tu­rierte Dokumen­ta­tion inklu­sive priori­sierter Maßnah­men­liste. Auf Wunsch begleiten wir Sie oder Ihre Agentur bei der Umset­zung und stehen für Rückfragen, Support oder Re-Checks jeder­zeit zur Verfü­gung.

Warum sich Barrie­re­frei­heit für Sie lohnt


• Mehr Reich­weite durch inklu­sive Nutzer­er­fah­rung
• Mehr Conver­sions dank besserer Usabi­lity
• Verbes­serte SEO durch optimierte Seiten­struktur
• Stärkung Ihres Images als verant­wor­tungs­be­wusstes Unter­nehmen

Barrie­re­frei­heit ist nicht nur ein Geset­zesthema – sie bedeutet echte Teilhabe. Sie schaffen damit einen Raum, der alle Menschen willkommen heißt – auch jene, die durch körper­liche, senso­ri­sche oder kogni­tive Einschrän­kungen täglich Hürden überwinden müssen.

Eine Frau mit Sehschwäche sitzt vor einem Computer und arbeitet konzentriert. Auf dem Bildschirm sind vergrößerte Inhalte zu erkennen – Hilfsmittel zur barrierefreien Nutzung sind im Einsatz.

Jetzt handeln – vor dem Stichtag im Juni 2025!
Verein­baren Sie ein unver­bind­li­ches Beratungs­ge­spräch.

FAQ

Wer ist vom BFSG betroffen?

Alle Unter­nehmen, die digitale Produkte oder Dienst­leis­tungen bereit­stellen – zum Beispiel Online-Shops, Ticket­platt­formen, Banken oder Mobili­täts­an­bieter.

Kontakt

Machen Sie den Start in die digitale
Barrie­re­frei­heit! Unsere Experten prüfen Ihre Webseite und beraten Sie indivi­duell.

Tel.: +49 211 59 89 78 0

info@de-media.de

De-Media GmbH

Merowin­gerstr. 71

40225 Düssel­dorf

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