AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung digitaler Dienstleistungen zwischen
De-Media GmbH Information Kommunikation Medien
Merowingerstr. 71, 40225 Düsseldorf
office@de-media.de; +49 211 598978–0
(nachfolgend „De-Media“ genannt) und dem Kunden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, De-Media stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB), sofern in den einzelnen Klauseln keine Differenzierung vorgenommen wird.
2. Vertragsgegenstand
2.1 De-Media erbringt für den Kunden digitale Dienstleistungen, insbesondere:
Webdesign und Webentwicklung, Softwareentwicklung und Programmierung, IT-Beratung und Support, Erstellung und Verwaltung digitaler Inhalte, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing und Social-Media-Management, Hosting und Wartung von Webseiten und Software sowie Leistungen und Lösungen für die Energiewirtschaft.
2.2 Der genaue Leistungsumfang wird in einem individuellen Vertrag, Angebot oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.3 De-Media ist berechtigt, Änderungen an den vereinbarten Leistungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen aus rechtlichen Gründen erforderlich sind oder die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
3. Vertragsabschluss
3.1 Bis zu einem Vertragsabschluss sind alle Angebote, schriftlich wie mündlich, sowie Preisangaben unverbindlich. Präsentationen der Dienstleistungen auf der Webseite De-Medias stellen kein verbindliches Angebot dar.
3.2 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots De-Medias durch den Kunden zustande oder durch die Bestätigung eines schriftlichen Auftrags des Kunden durch De-Media. Diese AGB ist jeweils Bestandteil eines Vertrages De-Medias mit dem Kunden.
3.3 De-Media behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 De-Media erbringt die vereinbarten Leistungen nach den allgemein anerkannten technischen Standards.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Daten und Zugänge, Termingerechte Freigaben und Genehmigungen, Bereitstellung von Inhalten wie Texte, Bilder und Videos.
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend.
4.4 De-Media ist zu Teillieferungen berechtigt.
4.5 De-Media ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte als Subunternehmer einzusetzen.
5. Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests)
5.1 Änderungswünsche des Kunden oder mehr als eine Korrekturschleife während der Leistungserbringung bedürfen der schriftlichen Zustimmung De-Medias.
5.2 De-Media wird dem Kunden ein Angebot über die zusätzlichen Kosten und die veränderten Zeitpläne für die Umsetzung der Änderungswünsche oder der Korrekturschleifen unterbreiten.
5.3 Erst nach schriftlicher Bestätigung des geänderten Angebots durch den Kunden werden die Änderungen wirksam.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
6.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Kunde ein Unternehmer ist.
6.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der De-Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der De-Media vor, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
7. Abrechnung bei Projektverzögerung
7.1 Im Falle von Verzögerungen, die nicht durch De-Media zu vertreten sind, behält sich De-Media das Recht vor, die Abrechnung der erbrachten Leistungen entsprechend anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn Verzögerungen durch unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Änderungen der Projektanforderungen oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden.
7.2. Bei Verzögerungen, die länger als 4 Wochen andauern, behält sich De-Media das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn das Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Diese Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig.
7.3. Bei Verzögerungen, die länger als 6 Monate andauern, behält sich De-Media das Recht vor, 85 % der gesamten Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt fällig.
8. Abnahme
8.1 Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Kunde diese unverzüglich prüfen und innerhalb von 5 Werktagen schriftlich abnehmen.
8.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder keine Mitteilung von Mängeln, gilt die Leistung als abgenommen.
8.3 Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
9. Gewährleistung
9.1 De-Media ist berechtigt, nach eigener Wahl die Mängelbeseitigung oder die Lieferung einer mangelfreien Leistung vorzunehmen.
9.2 Die Gewährleistung von De-Media beginnt mit der Ablieferung, Übergabe, Installation oder Abnahme.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, De-Media Mängel unverzüglich, schriftlich anzuzeigen und konkret zu beschreiben. Bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Leistungserbringung und bei anderen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gelten die Leistungen der De-Media als genehmigt, und es können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen die De-Media mehr hergeleitet werden.
9.4 Der Kunde stellt der De-Media auf Anforderung im zumutbaren Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die der De-Media die Beurteilung und Beseitigung der angezeigten Mängel ermöglichen.
9.5 Wenn trotz der gebotenen Sorgfalt durch die De-Media Probleme auftreten, die in vertretbarer Zeit oder mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand nicht gelöst werden können, oder wenn ein Serviceauftrag nicht in objektiv angemessener Qualität erbracht werden kann, wird die De-Media eine Alternativ- oder Zwischenlösung finden, die den Mangel behebt oder dafür sorgt, dass dieser sich nicht mehr maßgeblich auswirkt (Nachbesserung/Nachlieferung). Wird eine solche Alternativ- oder Zwischenlösung bereitgestellt, ist eine Haftung oder weitergehende Gewährleistung insoweit ausgeschlossen.
9.6 Solange die De-Media sich mit der Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in Verzug befindet oder dieses nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Mängel selbst oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen und von der De-Media Ersatz der dazu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
9.7 Die Gewährleistung für Mängel oder Fehlfunktionen ist ausgeschlossen für Programme, Geräte, Systeme oder Installationen, die durch Hard- oder Software, die nicht von der De-Media geliefert und die vom Kunden ohne Zustimmung durch die De-Media eingesetzt wurde oder die durch Veränderungen an Leistungen, die ohne Zustimmung der De-Media vom Kunden vorgenommen wurden, verursacht sind.
9.8 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
9.9 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Haftung
Für die Haftung De-Medias sowie für die Eigenhaftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen — gleich aus welchem Rechtsgrund — gelten folgende Haftungsregelungen:
10.1 De-Media haftet für von ihr grob fahrlässig verursachten Personenschäden bis zu EUR 1.500.000,- Sachschäden bis zu EUR 500.000,- pauschal und für Vermögensschäden bis zu EUR 25.000,-, jeweils pro Schadenereignis; pro Jahr das Doppelte.
10.2 De-Media haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass sie deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit De-Media gesetzlich zwingend haftet, wie z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die De-Media aufzukommen hat, der De-Media unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von De-Media aufnehmen zu lassen.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen De-Media, ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen aufgrund grober Fahrlässigkeit bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäße Leistung hätte erbracht werden müssen.
Die De-Media haftet – sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft -, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die De-Media nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Die De-Media haftet weder für Auftragsverzögerungen und –fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Datenübermittlung bzw. unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen, noch für den Verlust von Daten während der Auftragsausübung, da eine besondere Sicherung der Daten ohne ausdrücklichen Auftrag an De-Media nicht erfolgt.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die De-Media gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Die De-Media tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11. Datenschutz
11.1 De-Media verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.
11.2 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung De-Medias enthalten.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
12.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
13.1 Die von De-Media im Rahmen des Vertrages erstellten Programmierarbeiten, einschließlich Quellcode, Skripte, Algorithmen, Designs, Dokumentationen und sonstiger damit zusammenhängender Werke (nachfolgend „Arbeiten“ genannt), sind als geistige Schöpfungen gemäß den geltenden urheberrechtlichen Vorschriften geschützt.
13.2 De-Media bleibt Urheber aller von ihr entwickelten Arbeiten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
13.3 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt De-Media dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeiten ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
13.4 Weitergehende Nutzungsrechte müssen ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden und bedürfen einer zusätzlichen Vergütung.
13.5 De-Media ist berechtigt, die erstellten Arbeiten als Referenzprojekt zu nutzen und den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
13.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf die Urheberschaft De-Medias (z. B. Copyright-Vermerke oder Logos) ohne vorherige Zustimmung zu entfernen oder zu verändern.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende monatliche Arbeiten können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
14.2 Befristete Verträge können nur mit besonderer Begründung gekündigt werden, sofern in einem Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein besonderer Grund liegt vor, wenn eine Vertragspartei schuldhaft eine Vertragsverletzung begeht, und diese trotz Abmahnung, in der die schuldhafte Vertragsverletzung im Einzelnen beschrieben ist und eine angemessene Zeit eingeräumt wurde, diese zu beheben, nicht behebt; oder wenn trotz Mahnung ein Zahlungsverzug von mindestens zwei Monaten vorliegt.
14.3. Lizenzvereinbarungen können von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.
14.4 Im Falle einer von De-Media zu vertretenden vorzeitigen Vertragsbeendigung erfolgt die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß den im Angebot bzw. gemäß Punkt 6 vereinbarten Preisen bzw. Stunden- oder Tagessätzen zzgl. Nebenkosten und Spesen. Ist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht von De-Media zu vertreten, kann De-Media nach ihrer Wahl eine Schadenspauschale in Höhe von 50% der noch ausstehenden Teile der vereinbarten Gesamtvergütung oder Ersatz des nachgewiesenen Nichterfüllungsschadens verlangen. Sofern De-Media pauschalisierten Schadenersatz geltend macht, bleibt dem Kunde der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
14.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Tarifrechner
15.1 De-Media setzt auf seinen eigenen Webseiten und auf Webseiten von Kunden Datenbanken ein mit Informationen zu Strom und Gas, sog. Tarifrechner oder Tarifvergleichsrechner (im Folgenden Tarifrechner). Zur Benutzung eines Tarifrechners von De-Media müssen durch den Nutzer verschiedene Daten eingegeben werden, damit der Tarifrechner dem Nutzer individuelle Ergebnisse anzeigen kann. Der Tarifrechner bietet ggf. Optimierungsvorschläge an. Die unverbindlichen Ergebnisse werden dem Nutzer online angezeigt und ggfs. an die von ihm angegebene E‑Mail-Adresse übermittelt.
15.2 De-Media verwendet für seine Tarifrechner die Daten der Fa. ene’t GmbH. Für die Richtigkeit dieser angebotenen Informationen übernimmt De-Media keine Gewähr. Weiterhin hängen die jeweiligen Vorschläge von den individuellen Angaben der Nutzer und der ausgewählten Suchkriterien ab. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass die angebotenen Informationen vollständig sind.
15.3 Die Nutzung der Datenbanken auf den Webseiten der De-Media ist für den nicht gewerblichen Endnutzer kostenlos.
15.4 De-Media stellt seine Tarifrechner auch ihren Kunden zur Verfügung (Kundenrechner). Bindet ein Kunde einen Tarifrechner auf seine Webseite ein, werden Lizenzgebühren fällig. Höhe dieser Lizenzgebühren regelt ein jeweils zu erstellendes Angebot oder ein Vertrag. Auch für die Kundenrechner gelten die Bestimmungen dieser AGB.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz De-Medias, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 01.01.2025